Organisatorisches

Dipl. Psych. Bianca Gottfried & Dipl. Psych. Lutz Gottfried

Terminabsprache

Da wir uns in der Regel in Therapiegesprächen befinden, bitten wir Sie, Ihre Anfrage auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Sprechstunde

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie einen persönlichen Termin zu einer Sprechstunde. Diese dauert zwischen 25 Minuten und 50 Minuten. Inhalt ist eine erste orientierende diagnostische Klärung bezogen auf Symptome und Feststellung des individuellen Behandlungsbedarfs verbunden mit Empfehlungen für die weitere Behandlung. Dabei unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht, das bedeutet, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden.

Probatorische Sitzungen

Bei identifizierter psychischer Störung geht es meist in 2 Sitzungen (Dauer jeweils maximal 50 Minuten) um die Vorbereitung und Beantragung der genehmigungspflichtigen Psychotherapie, um weitere differentialdiagnostische Abklärung sowie die Klärung therapeutischer Zusammenarbeit.
Reicht die Zeit dafür nicht aus, können maximal 4 probatorische Sitzungen insgesamt stattfinden.

Kostenübernahme

Nach den probatorischen Sitzungen erfolgt die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse. Die notwendigen Formulare bearbeiten wir mit Ihnen gemeinsam. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beantragt wird zunächst eine Kurzzeittherapie (KZT 1) mit 12 Sitzungen. Bei Notwendigkeit einer Verlängerung, kann ein weiterer Antrag (KZT 2) mit neuen 12 Sitzungen erfolgen.  Bei weiter bestehendem Behandlungsbedarf kann ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt werden.

Hinweis: Wenn in der Vergangenheit bereits Psychotherapie erfolgte, ist zunächst eine vorgeschriebene Pause von 2 Jahren einzuhalten bzw. kann die Neubeantragung im Allgemeinen nur mittels Gutachterverfahren stattfinden.

Dauer einer Therapiesitzung

Nach erfolgter Genehmigung durch Ihre Krankenkasse kann mit der Therapie begonnen werden. Eine Therapiesitzung hat eine Dauer von 50 Minuten.